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Der
Datenschutz
Wofür brauchen wir Ihre Daten, und wie sind Ihre
Daten geschützt?
Dieses qualitativ hochwertige Früherkennungsprogramm
wird allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren
angeboten. Daher werden für die Einladung Daten aus
den amtlichen Melderegistern (Namen und Anschrift,
Geburtsdaten) verwendet. Die datenschutzrechtlichen
Anforderungen werden dabei selbstverständlich
eingehalten. Aus diesen Meldedaten werden zwei für
Sie geltende, nicht wieder entschlüsselbare
Kennnummern gebildet, die zur Organisation der
Einladungen und zur Überprüfung der Qualität der
Untersuchungen dienen. Die amtlichen Meldedaten
werden nach erfolgter Einladung gelöscht, unabhängig
davon, ob Sie am Früherkennungsprogramm teilnehmen
oder nicht. Die Maßnahmen zur Überprüfung der
Qualität erfolgen in anonymisierter Form nur unter
Verwendung der beiden Kennnummern. Wie bei allen
sonstigen ärztlichen Behandlungen unterliegen Ihre
Daten der ärztlichen Schweigepflicht. In einer
speziellen Maßnahme zur Überprüfung der Qualität der
Untersuchungen wird festgestellt, ob bei Frauen in
der Zeit zwischen zwei Screening-Mammographien
Brustkrebs aufgetreten ist, der früher hätte
entdeckt werden können. Zu diesem Zweck werden die
Kennnummern der Teilnehmerinnen mit den Kennnummern
in den zuständigen Krebsregistern regelmäßig
abgeglichen. Das Krebsregister meldet die
Kennnummern der Brustkrebsfälle (also nicht die
Namen) an die einladende Stelle. Sollten Sie
betroffen sein, übermittelt die einladende Stelle
Ihre Kennnummer an die für Sie zuständige
Screening-Einheit. Diese bittet Sie um Ihr
Einverständnis, Ihre medizinischen Unterlagen, also
insbesondere die Mammographieaufnahmen, an eine
spezielle Einrichtung zur Qualitätsüberprüfung
(Referenzzentrum) weiterleiten zu dürfen.
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