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Das Screening Programm
Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste
Krebskrankheit bei Frauen. Etwa zehn Prozent der
Frauen erkranken im Laufe ihres Lebens daran, die
meisten nach dem 50. Lebensjahr. Internationale
Studien haben gezeigt: Ein Programm zur
Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie für
die Altersgruppe der 50 bis 69jährigen Frauen, das
so genannte Mammographie-Screening, kann die
Sterblichkeit an Brustkrebs deutlich senken.
Voraussetzung ist die hohe Qualität des Programms
und eine hohe Teilnahmequote.
Aus
diesem Grunde hat der Deutsche Bundestag im Juni
2002 einstimmig gefordert, ein flächendeckendes
Mammographie-Screening einzuführen, und zwar auf
Grundlage der Europäischen Leitlinien für die
Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings. Im
Januar 2004 sind die entsprechenden umfangreichen
Richtlinien Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und
Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassenvertrag) des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur
Einführung des Screenings in die vertragsärztliche
Versorgung in Kraft getreten. Demnach haben alle
Frauen zwischen 50 bis 69 Jahre Anspruch auf
eine Mammographie-Screening-Untersuchung. Alle
Frauen dieser Altersgruppe werden daher anhand von
Meldedaten im Abstand von zwei Jahren regelmäßig
eingeladen.
Was ist Mammographie-Screening?
Mammographie-Screening ist ein Programm zur
Früherkennung von Brustkrebs. Dadurch soll
Brustkrebs möglichst frühzeitig bei Frauen entdeckt
werden, bei denen noch keine Anzeichen für diese
Erkrankung vorliegen.
In Abständen von zwei Jahren werden Röntgenaufnahmen
der Brust (Mammographien) erstellt. Bei
unauffälligem Befund werden die Teilnehmerinnen in
zwei Jahren wieder eingeladen. Sollte sich jedoch
aus den Röntgenaufnahmen der Verdacht auf eine
Krebserkrankung ergeben, werden weitere
Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts
vorgenommen.
Das Mammographie-Screening-Programm hat sich zum
Ziel gesetzt, die Zahl der Brustkrebstodesfälle in
Deutschland zu senken und bei einer Krebserkrankung
eine schonendere Behandlung zu ermöglichen. Daher
werden strenge Qualitätsanforderungen an das
Screening-Personal, die teilnehmenden Ärzte und die
Geräte gestellt und die gegebenenfalls notwendigen
Schritte zur Abklärung eines Brustkrebsverdachts
aufeinander abgestimmt.
Was ist das Besondere am Mammograhie-Screening?
Neu an dem Programm ist vor allem eine
Qualitätssicherung nach
Europäischen
Leitlinien, die alle Prozesse der
Screening-Kette umfasst, wie:
-
die apparative Ausstattung,
-
die fachlichen Qualifikationen der am Programm
Mitwirkenden,
-
das Zusammenwirken unterschiedlicher
Organisationen sowie
-
die Qualitätsdarlegung und der Nachweis über die
Effektivität des Programms.
Zu
den hohen Qualitätsanforderungen gehören unter
anderem,
-
dass jede Mammographie-Aufnahme von zwei Ärzten
beurteilt wird,
-
dass jeder Arzt mindestens Aufnahmen von 5.000
Frauen im Jahr begutachtet,
-
und dass - im Falle einer Auffälligkeit - ein
Verdacht innerhalb des Programms abgeklärt wird.
Dabei werden Ergebnisse und weiteres Vorgehen von
allen Ärzten gemeinsam besprochen.
Ein
wesentliches Merkmal des Programms ist sein
Bevölkerungsbezug. Bevölkerungsbezug im
Hinblick auf Mammographie-Screening meint: Jede
anspruchsberechtigte Frau in Deutschland ist dem
Programm bekannt. Denn nur durch einen
Bevölkerungsbezug lässt sich das Programm sowohl im
Hinblick auf die Sterblichkeit an Brustkrebs
(Mortalität) als auch im Hinblick auf die
Brustkrebsneuerkrankungsrate (Inzidenz) und die
Stadienverteilung der Mammakarzinome in der
Zielbevölkerung bewerten (evaluieren). Hergestellt
wird der Bevölkerungsbezug durch das
Einladungswesen, in dessen Mittelpunkt die Zentrale
Stelle steht. Diese öffentliche Stelle lädt die
anspruchsberechtigten Frauen anhand von Meldedaten
ein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird den
Frauen dabei eine nicht reidentifizierbare
Screening-Identifikationsnummer zugewiesen. Ist die
Einladung erfolgt, werden die Meldedaten wieder
gelöscht, unabhängig davon, ob die Frauen
teilgenommen haben oder nicht. Errichtet wird die
Zentrale Stelle auf Landesebene.
Wie ist das Programm organisiert?
Das Früherkennungsprogramm gliedert sich in
regionale Versorgungsprogramme, die den
Gebietsgrenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen
entsprechen sollen. Die regionalen
Versorgungsprogramme werden von der Kassenärztlichen
Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden
der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen
auf Landesebene in einzelne Screening-Einheiten
unterteilt.
Eine Screening-Einheit besteht aus einer oder
mehreren Mammographie-Einheiten, in der die
Mammographie-Aufnahmen erstellt werden, sowie einer
oder mehreren Einheiten zur Abklärungsdiagnostik, in
der die Abklärungsuntersuchungen durchgeführt
werden. In der Regel umfasst eine Screening-Einheit
einen Einzugsbereich von 800.000 bis 1 Mio.
Einwohnern, geleitet wird sie von einem oder maximal
zwei Programmverantwortlichen Ärzten.
Jede Screening-Einheit ist einem Referenzzentrum
zugeordnet. Bundesweit werden maximal sechs
Referenzzentren gebildet, fünf Standorte stehen
bereits fest: Berlin, Bremen, München, Münster und
Wiesbaden. Aufgabe der Referenzzentren ist es, die
Qualitätssicherung zu überwachen sowie die am
Programm teilnehmenden Ärzte und radiologischen
Fachkräften fortzubilden, zu beraten und zu
betreuen. Die Leiter der Referenzzentren sind selbst
Programmverantwortliche Ärzte in einer dem
Referenzzentrum angegliederten Screening-Einheit.
Ernannt werden die Referenzzentren von der
Kooperationsgemeinschaft Mammographie.
Was umfasst das Programm?
Das Programm beinhaltet:
-
die Einladung der Frauen,
-
die Motivation und Information der Frauen,
-
die Anamnese und Erstellung von
Mammographie-Aufnahmen,
-
die Befundung der Mammographie-Aufnahmen,
-
die Abklärungsdiagnostik sowie
-
die Organisation und Durchführung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Frauen zwischen 50 und 69
Jahren. Sie werden regelmäßig im Abstand von zwei
Jahren auf der Grundlage von Angaben der
Meldebehörden persönlich eingeladen. Wenn Sie in den
letzten zwölf Monaten bereits eine Mammographie
erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die
einladende Stelle, um das weitere Vorgehen zu
klären. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Einladung
nachfolgende Beschwerden oder Symptome an Ihrer
Brust haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre
behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt:
-
tastbare Knoten
-
Dellen oder Verhärtungen der Haut
-
äußerlich sichtbare Verformungen
-
Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze
-
Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus
der Brustwarze
Sollten Sie aufgrund einer Brustkrebserkrankung in
ärztlicher (Nach-)Behandlung sein, setzen Sie sich
bitte mit der einladenden Stelle in Verbindung. Ein
Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht dann
nicht, so dass Sie nicht mehr eingeladen werden.
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